Pelletofen staatliche Förderung
Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert die Anschaffung von bestimmten Pelletöfen. Auszug der Bafa-Homepage:
„Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert folgende Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden:
Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln
Holzpelletöfen mit Wassertasche
Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Pelletöfen (Warmluftgeräte) sind nicht förderfähig.
Hinweis: Leider sind Biomasseanlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig.“
Über die Bafa lassen sich Informationen zur Auswahl einer förderfähigen Anlage sowie über die Kriterien zur Antragstellung herausfinden. Zusammenfassend sind besonders folgende Punkte interessant:
– der Mindestförderbetrag für wasserführende Pelletöfen mit Wassertaschen beträgt 1.000€
– in Kombination mit der Errichtung einer Solar-Anlage wird ein Kombinationsbonus gewährt
– für bestimmte Wohngebäude wird ein Effizienzbonus gewährt
Weitere Infos zur Förderung von Pelletöfen unter bafa.de